Autor: Herr Dr. med. Mete Camci

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Thrombos ist das griechische Wort für Klumpen oder Pfropf.

Es handelt sich um eine Thrombose, wenn ein Blutgerinnsel ein Gefäß, insbesondere eine Vene verstopft.

Am häufigsten sind die tiefen Becken-Beinvenen betroffen.

Löst sich in einer dieser Venen ein Teil des Gerinnsels ab, gelangt es mit dem Blutstrom über das Herz in die Lunge.

Dort verschließt es die für die Atmung lebenswichtigen Adern und es kommt zur lebensbedrohlichen Lungenembolie.

In Deutschland sterben jährlich etwa 40.000 Menschen daran.

Die Lungenembolie ist damit nach Herzinfarkt und Schlaganfall die dritt häufigste zum Tode führende Herz-Kreislauf-Erkrankung.

Ein Thrombus entsteht durch Blutgerinnung – ein Vorgang, der eigentlich ein Schutzmechanismus ist.

Nach einer äußeren Verletzung schützt das Gerinnungssystem den Körper vor dem Verbluten.

Das Blut verklumpt und schließt die Wunde ab.

In den unverletzten Blutgefäßen aber soll das Blut nicht verklumpen, sondern ungehindert fließen.

Hier ist ein Gerinnsel ein störendes Hindernis für den Blutstrom und als Quelle für eine Lungenembolie gefährlich.

Das Risiko für Thrombose und Embolie wird größer, wenn die natürliche Gerinnungsfähigkeit des Blutes krankhaft ansteigt.

Warum entsteht eine Beinvenenthrombose?

Verlangsamter Blutfluss

Muss ein Patient auf Grund einer schweren Erkrankung lange liegen, kommt die Muskelpumpe nicht zum Einsatz und das Blut in den Venen strömt langsamer, die Gerinnungsneigung steigt.

Der Blutfluss kann sich aber auch durch ein Hindernis verlangsamen, z.B. wenn ein Tumor im Bauchraum die Venen zusammendrückt.

Schäden an der Venenwand

Eine Verletzung der Venen durch Operation oder Unfall verstärkt die Blutgerinnung.

Auch eine Entzündung oder ein Tumor in der Nähe verändern die Venenwand so, dass im betroffenen Abschnitt das Gerinnungssystem aktiviert wird.

Venen, die schon einmal durch ein Gerinnsel verschlossen waren, sind anfällig für erneute Thrombosen.

Veränderung im Blut

Bestimmte Einflüsse können die Zusammensetzung des Blutes verändern und damit Auslöser einer Thrombose werden. Dazu gehören:

  • Schwangerschaft
  • Anti-Baby-Pille
  • Hormonpräparate gegen Wechseljahresbeschwerden
  • Ererbte Gerinnungsstörung
  • Krebserkrankung
  • Schwere Allgemeinerkrankung mit Entzündung und Fieber
  • Herzschwäche
  • Verschlimmerung einer chronischen Atemwegserkrankung

Trifft einer dieser Risikofaktoren auf Sie zu, lassen Sie sich zu Ihrem persönlichen Thromboserisiko beraten.

Haben Sie schon einmal eine Thrombose oder Lungenembolie erlitten, kann mit Hilfe einer Blutuntersuchung festgestellt werden, ob die Thrombose durch eine ererbte Gerinnungsstörung ausgelöst wurde. ( s. Konservative Therapie)

Etwa 40 Prozent aller Thrombosepatienten erleiden eine Thrombose ohne erkennbaren Auslöser.

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Autoren: Herr Dr. med. Karl-Hermann Klein , Frau Dr. med. Anke Nölling und Frau Dr. med. Claudia Sickelmann

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Weitere Vorteile der Thermischen Verfahren

Im Gegensatz zu herkömmlichen Operationsverfahren können mit den endovaskulären Verfahren (Verödung durch Laser oder Radiowelle) mehrere Stammvenen

in einer Operation behandelt werden.

Kombinationen mit anderen schonenden Behandlungsverfahren bieten sich hier an.

MINIMALINVASIV MIT MAXIMALEN PATIENTENKOMFORT

Die thermischen Katheterverfahren können ambulant durchgeführt werden und nach der Operation treten in der Regel nur geringe Beschwerden auf, so dass die Patienten

sehr rasch wieder ihren gewohnten Tagesrhythmus aufnehmen können.

Eine Krankschreibung ist, wenn überhaupt, nur wenige Tage nötig.

Aufgrund des schonenden Charakters der Operation kommen diese Methoden auch für Patienten mit zusätzlichen Allgemeinerkrankungen oder für ältere Patienten in Betracht.

Die Behandlung ist selbst unter laufender Behandlung mit Blutverdünnern (z. B. Marcumar) möglich.

Auch die zwar sehr wirkungsvollen, aber im Allgemeinen nicht besonders beliebten Kompressionsstrümpfe müssen nach der Laser-OP lediglich für acht bis vierzehn Tage getragen werden.

Leider ist diese Behandlungsform zur Zeit nicht im festen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten, so dass die Behandlungskosten nicht automatisch durch diese erstattet

werden.

Aber: Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde 2007 der § 73c (Förderung der Qualität in der vertragsärztlichen Versorgung) im Sozialgesetzbuch verankert.

Hierdurch haben gesetzliche Krankenkassen heute die Möglichkeit, Direktverträge mit Leistungserbringern (u. a. Vertragsärzten) zu schließen.

Im Rahmen solcher Direktverträge haben wir bei einigen gesetzlichen Krankenkassen mittlerweile die Möglichkeit, eine Laser- oder Radiowellenbehandlung über die gesetzliche Krankenkasse

abzurechnen.

Da hier ständig neue Verträge geschlossen werden, informieren Sie sich bitte im direkten Gespräch mit uns, ob Ihre Krankenkasse die Kosten einer Laser- oder Radiowellenbehandlung

übernimmt.

Adresse:

Praxisklinik am Flüsschen

Am Flüsschen 12,

57299 Burbach, Nordrhein-Westfalen

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Tel. 02736/5995

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